Tjiriange, Andreas *1868 Omburo, ? † . AELCRN VIII 3.1-3.:146. Brief von Dannert an Vedder, geschrieben am 23.07.1911, als sich Andreas Tjiriange in Omaruru befindet auf der Weiterfahrt nach Gaub. (Seite 146) Omaruru, den 23.7.11 Lieber Br. Vedder! Vorgestern kam Andreas [Tjiriange] von Omburo mit Familie hier an, um nach Gaub geschickt zu werden. Deine Aufklärung scheint somit Erfolg gehabt zu haben. Hoffentlich gelingt es, aus dem Andreas noch etwas Brauchbares für unsere Mis- sion zu machen. Er ist ojomukaru1geboren, also 42 Jahre alt, und soll nach Br. Stritter, wie ich schon mitteilte, (??) (??) begabt sein. (??) (??) irgend einen Posten in unserm (??) wird er ja auch brauchbar werden. Wir stehen nun freilich wieder vor der Rei- sekostenfrage. Andreas hat eine Frau, eine Erwachsene leibliche Tochter (Backfisch) und ein angenommenes größeres Mädchen (??). Geld für die Fahrt hat er keins. Du meinst im Letzten Brief, ich solle die Kosten auf deine Rechnung (Seite 148) vorlegen. Gut, ich werde es tun, freilich nicht mit dem Gedanken, dass Du es (??) sollst, aber mit dem Gedanken, dass Du auf der Konferenz die Sache so behandelst, als wenn sie (??) per- sönliche wäre solange schimpfst, bis auf irgend eine Weise die Auslagen meiner Gemeinde erstattet sind. - Hoffentlich kann ich Anf. August die 4 anderen Familien nachfolgen lassen, was ja nochmal bis 100 M. kosten wir. - Wenn ich mich (??) der (??) (??), würde man fast alle andern Brüder, (??) (?? (??) (??) Leute bekommen. Es wirda ber (??) wahrscheinlicher, dass wir über (??, die (??) die (??) (??) (ßß). ... (Seite 147) (??), doch scheint es ohne (??)bildung (??) (??) zu kommen (??) (??) (??) es. Nach dem letz- ten Brief hatte der Arzt (??)sagen können, wenn er sie entlassen kann. Er ist aber dafür daß wir in diesem Jahr nach Deutschl. reisen. Zunächst haben wir also noch etwas Geduld und Glauben nötig. Helft uns beides vom Herrn (??) Erbitten. Heute war die Feier der Grundsteinlegung für die Schule. Sie war recht (??) (??). Noch glaubte man im (??) der Feier zu stehen u. sehr (??)- (??) mit einem (??) (??) der (??). ... Heute Nachm.kommen auch Geschw. Pettinen hier an. (??) morgen (??) (??). Donnerstag fährt Past. Wetschky [Deutscher Pastor im Nordbezirk 1911] nach oben und wäre es möglich, (??) er auch nach Gaub kommen. (??) (??) (??) mit Deiner l. Frau herzlichen Gruß von meiner Tochter Hedwig u. Eurem (??) Ed. Dannert. (Seite 149) [Nicht relevant zu Andreas Tjiriange]2 Andreas Tjiriange, (Herero) married, came from Omburo. Left Gaub in February 1912 back to Omburo, as he was "... untalented for the work as an Evangelist or teacher."3 Married: Children: Andreas hat eine Frau, eine Erwachsene leibliche Tochter (Backfisch) und ein angenommenes größeres Mädchen (??).4 Education: Other family members connected to RMS: Major Maercker (im Stab der Kommendantur) vermerkt in einem Brief an Präses Eich, dass er "[...] getaufte Knabe Leopold Tjiriange, falls er sich unter den an die katholische Mission abgegebenen Kindern befindet, an die evangelische Mission zurück gegeben wird." (Die Bemerkung steht im Zusammenhang mit der Verteilung von Waisenkinder in den Konzentrationslagern Omaruru und Swakopmund und der Verteilung von Waisenkindern an die beiden Konfessionen).5 Mission Stations: History with the RMS: 1 "1868, Ojomukaru, das Jahr des Dornbusches (omukaru). An einem Ort westlich von Okahandja, der mit vielen Weißdornbäumen (Omukaru) bestanden war und von diesen den Ortsnamen Omukaru erhalten hatte, hatten sich die Nama verborgen. Sie wurden von den Herero umzingelt und niedergemacht." (Vedder 1934:154). Nach Albertyn (Albertyn 1984:108) die Farm Nr. 253 im Bezirk Windhoek. Auf Farmkarte von 1994 ist die Nr. 253 im Windhoek Bezirk die große Farm Nonikam. Möglicherweise ist Nonikam aufgeteilt worden und Omukaru bei dieser Aufteilung entstanden. http://www.geonames.org/3354418/omukaru.html (Zugriff 26.09.2015) zeigt die Farm Omukaru in einem Gebiet, das laut Farmkarte noch zu Nonikam gehörte. 2 AELCRN VIII 3.1-3.:123. 3 AELCRN VIII 3.1-3.:171. 4 AELCRN VIII 3.1-3.:123. 5 AELCRN XXV 11.3:91. --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------